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OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2023 - 3 LA 142/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Veranlassung der Bestattung durch die Gemeinde nach § 13 Abs. 2 BestattG SH und anschließende Kostenfestsetzung
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Veranlassung der Bestattung durch die Gemeinde nach § 13 Abs. 2 BestattG SH und anschließende Kostenfestsetzung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 16.08.2019 - 6 A 222/18
- OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2023 - 3 LA 142/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 27/14
Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2023 - 3 LA 142/19
Das Verwaltungsgericht hat in den Entscheidungsgründen seines Urteils mehrfach auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 27. April 2015 - 2 LB 27/14 -, welches in einem Parallelverfahren zu dem vom Kläger benannten Urteil ergangen ist, Bezug genommen und jeweils einzelne die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts tragende Begründungsansätze zum argumentativen Bestandteil seiner eigenen Begründung gemacht (vgl. UA S. 5, 6 und 7).Weitere zeitaufwändige Ermittlungsschritte musste die Beklagte mit Blick auf die Effektivität der Gefahrenabwehr (der die Bestattungspflicht im Wesentlichen dient, vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 27.04.2015 - 2 LB 27/14 -, juris Rn. 54) und die kurze Bestattungsfrist des § 16 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BestattG, auf die auch das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat (UA S. 4), nicht unternehmen.
- OVG Schleswig-Holstein, 06.03.2017 - 3 LA 113/15
Berufungszulassung zu Fragen der Reichweite des Versorgungsauftrags des …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2023 - 3 LA 142/19
Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. zum Vorstehenden: Beschl. d. Senats v. 06.03.2017- 3 LA 113/15 -, juris Rn. 31 m. w. N.).Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach ständiger Rechtsprechung auch des beschließenden Senats gegeben, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg, wobei die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen müssen (vgl. nur Beschl. d. Senats v. 06.03.2017 - 3 LA 113/15 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2023 - 3 LA 27/19
Vollstreckung von Mahngebühren
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2023 - 3 LA 142/19
An der grundsätzlichen Bedeutung einer aufgeworfenen Rechtsfrage fehlt es, wenn diese bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (vgl. Beschl. d. Senats v. 10.07.2023 - 3 LA 27/19 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 28/14
Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2023 - 3 LA 142/19
Soweit der Kläger außerdem geltend macht, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weiche von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 27. April 2015 - 2 LB 28/14 - ab, genügt er mit seinem Vorbringen ebenfalls bereits nicht den Darlegungsanforderungen. - BVerfG, 22.07.2020 - 1 BvR 561/19
Übermäßig strenge Handhabung der Berufungszulassungsregelung verletzt …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2023 - 3 LA 142/19
Art. 19 Abs. 4 GG verpflichtet das Oberverwaltungsgericht vielmehr dazu, den Vortrag des jeweiligen Antragstellers angemessen zu würdigen und durch sachgerechte Auslegung selbstständig zu ermitteln, welche Zulassungsgründe der Sache nach geltend gemacht werden und welche Einwände welchen Zulassungsgründen zuzuordnen sind (…vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09 -, juris Rn. 13 m. w. N.;… Beschl. v. 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 27 ff.; Beschl. v. 22.07.2020 - 1 BvR 561/19 -, juris Rn. 12 f.; s. auch Beschl. d. Senats v. 04.04.2023 - 3 LA 86/19 -, n. v., Beschl.-Abdr. S. 2). - OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2023 - 2 LA 52/19
Zulassung der Berufung wegen Divergenz (hier: Verpflichtung des Dienstherrn zur …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2023 - 3 LA 142/19
Andere Verwaltungsgerichte sind in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nicht aufgeführt; mit "Oberverwaltungsgericht" ist ausschließlich das dem jeweiligen Verwaltungsgericht im Rechtszug übergeordnete Oberverwaltungsgericht gemeint (vgl. nur OVG Schleswig, Beschl. v. 04.04.2023 - 2 LA 52/19 -, juris Rn. 5 m. w. N.). - BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09
Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2023 - 3 LA 142/19
Art. 19 Abs. 4 GG verpflichtet das Oberverwaltungsgericht vielmehr dazu, den Vortrag des jeweiligen Antragstellers angemessen zu würdigen und durch sachgerechte Auslegung selbstständig zu ermitteln, welche Zulassungsgründe der Sache nach geltend gemacht werden und welche Einwände welchen Zulassungsgründen zuzuordnen sind (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09 -, juris Rn. 13 m. w. N.;… Beschl. v. 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 27 ff.;… Beschl. v. 22.07.2020 - 1 BvR 561/19 -, juris Rn. 12 f.; s. auch Beschl. d. Senats v. 04.04.2023 - 3 LA 86/19 -, n. v., Beschl.-Abdr. S. 2). - OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 8 PA 37/05
Rechtsgrundlage für die Vornahme einer Bestattung durch die Ordnungsbehörde und …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2023 - 3 LA 142/19
Hat auf Grundlage von § 13 Abs. 2 Satz 2 BestattG die zuständige Gemeinde für die Bestattung zu sorgen, ist ihr Auswahlermessen hinsichtlich der Art und Weise der Bestattung durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowohl nach unten als auch nach oben begrenzt, als diesem regelmäßig die Veranlassung einer einfachen, aber würdigen Bestattung in ortsüblicher Form entspricht (vgl. Husvogt, in: Praxis der Kommunalverwaltung, BestattG Kommentar, K 13 SH, Loseblatt, Werkstand: Juni 2023, Erl. 7.1 zu § 13; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.07.2005 - 8 PA 37/05 -, juris Rn. 9;… VGH Mannheim, Urt. v. 25.09.2001 - 1 S 974/01 -, juris Rn. 14). - OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2022 - 4 LA 68/21
Zulassung der Berufung wegen Rüge der Unbestimmtheit eines Urteilstenors …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2023 - 3 LA 142/19
Es ist zwar prinzipiell unschädlich, dass der Kläger die Begründung seines Zulassungsantrags ergänzend auf ein neues tatsächliches Argument stützt, das ihm bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bekannt gewesen sein konnte, sodass er es grundsätzlich bereits in erster Instanz hätte vortragen können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.08.2022 - 4 LA 68/21 -, juris Rn. 37. - OVG Schleswig-Holstein, 13.04.2017 - 3 LA 45/16
Auskunftsanspruch zu Vergabeverfahren zur Verbesserung der Transparenz des …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2023 - 3 LA 142/19
Es bedarf dabei eines Obersatzvergleichs durch Gegenüberstellung und einer Darlegung, worin der Widerspruch zu sehen ist (vgl. zum Vorstehenden: Beschl. d. Senats v. 13.04.2017 - 3 LA 45/16 -, juris Rn. 23 m. w. N.). - BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.2001 - 1 S 974/01
Auswahl der Bestattungsform im pflichtgemäßen Ermessen der Ortspolizeibehörde
- OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2023 - 3 LA 209/19
Asylrecht (Irak): Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem …
Es bedarf dabei eines Obersatzvergleichs durch Gegenüberstellung und einer Darlegung, worin der Widerspruch zu sehen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 16.08.2023 - 3 LA 142/19 -, juris Rn. 15 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2023 - 3 LA 57/20
Gesetzliche Funktionsweise des Pflegewohngeldes nach schleswig-holsteinischem …
Art. 19 Abs. 4 GG verpflichtet das Oberverwaltungsgericht dazu, den Vortrag des jeweiligen Antragstellers angemessen zu würdigen und durch sachgerechte Auslegung selbstständig zu ermitteln, welche Zulassungsgründe der Sache nach geltend gemacht werden und welche Einwände welchen Zulassungsgründen zuzuordnen sind (vgl. zum Vorstehenden Beschl. d. Senats v. 16.08.2023 - 3 LA 142/19 -?, juris Rn. 3 m. w. N.).